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    Anhaltende internationale Handelsstreitigkeiten und das Aufbauen von Handelsbarrieren treffen alle Unternehmen – auch Daimler. Mit Hilfe einiger effektiver Instrumente, wie bspw. der Nutzung von Freihandelsabkommen, kann diesen zunehmenden handelspolitischen Herausforderungen begegnet werden. Hierdurch können Daimler und seine Lieferanten beim Im- und Export von Zollsenkungen oder -aussetzungen profitieren bzw. Zusatzzölle vermeiden. Voraussetzung hierfür ist regelmäßig die Angabe über den präferenziellen und den nicht-präferenziellen Ursprung bei Warensendungen.


    So funktioniert der nicht-präferenzielle Ursprung

    Der nicht-präferenzielle oder auch handelsrechtliche Ursprung wird oft als handelspolitische sowie protektionistische Maßnahme von Staaten genutzt. Bei vielen Empfangsländern ist das Nachweisen des handelsrechtlichen Ursprungs eine zwingende Voraussetzung für die Einfuhr. Vom nicht-präferenziellen Ursprung hängt zum Beispiel ab, ob die zu importierende Ware Zollkontingenten, Ausgleichszöllen oder Antidumping-Maßnahmen (Zusatzzöllen) unterliegt. Eine Ware erwirbt die nicht-präferenzielle Ursprungseigenschaft, d.h. die handelsrechtliche „Nationalität" von dem Land, in dem sie eine vollständige Gewinnung oder Herstellung erfahren hat. Bei der Beteiligung mehrerer Länder am Herstellungsprozess, erlangt die Ware die Ursprungseigenschaft des Landes, in dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- und Verarbeitung stattgefunden hat.


    So funktioniert der präferenzielle Ursprung

    Der präferenzielle Ursprung dient anders als der nicht-präferenzielle Ursprung nicht dem Vermeiden handelspolitischer Maßnahmen, sondern dem Ermöglichen von Zollvergünstigungen aufgrund sog. Freihandelsabkommen. Die EU hat aktuell mit 46 Staaten und Staatengruppen (u.a. Schweiz, Japan, Kanada, Südkorea) Freihandelsabkommen geschlossen.


    Der präferenzielle Ursprung richtet sich nach den Listenregeln der jeweiligen Freihandelsabkommen, die die produktspezifischen Ursprungs- und Bearbeitungsregeln wiedergeben und den Local Content (LC) Anteil für den Erwerb des präferenziellen Ursprungs festlegen. Local Content bezeichnet dabei den Anteil der inländischen (hier EU) Wertschöpfung am Endprodukt. Bei Erreichen der vorgeschriebenen Listenregeln, kann eine zollbegünstigte oder zollbefreite Einfuhr der Ware erfolgen. Beim Verfehlen fallen die regulären Drittlandzollsätze, bei Fahrzeugen bis zu 25%, an. Die Ware verliert dadurch gleichzeitig an Wettbewerbsfähigkeit und Absatzchancen.


    Was ist zu tun
    Damit Wettbewerbsmöglichkeiten nicht ungenutzt gelassen werden, sind die Daimler Lieferanten gefragt. Die regelmäßige Angabe des handelsrechtlichen Ursprungs führt zur Vermeidung ggf. nicht notwendiger Zusatzzölle. Die Nutzung der Präferenzabkommen und damit des präferenziellen Ursprungs bedingt den lückenlosen Nachweis über die Erfüllung der Listenregeln zu jeder Warensendung. Innerhalb der EU werden vor allem (Langzeit-) Lieferantenerklärungen (LLE) als Nachweise verwendet. Mit einer LLE bescheinigt der Lieferant Daimler einen vollständigen oder anteiligen präferenziellen Ursprung seiner Sendung. Der Wortlaut der LLE ist durch das jeweilige Freihandelsabkommen verbindlich vorgegeben. Die Ausstellung einer konformen LLE ist für Daimler und alle an der Herstellung eines Wirtschaftsgutes beteiligten Unternehmen bedeutend, um wettbewerbliche Vorteile gemeinsam wahrnehmen zu können.


    Kontakt
    Anna Marcinowski
    Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
    Senior Manager Local Content Compliance & Projects
    anna.marcinowski@daimler.com


    Erwin Diringer
    Local Content Compliance & Projects
    erwin.diringer@daimler.com

    Bedeutung des präferenziellen und des nicht-präferenziellen Ursprungs im internationalen Handel

    pdf(0,47 MB)-11.22.2019

    Präferenzabkommen der EU

    pdf(2,11 MB)-11.22.2019